Firmengründung in Serbien für ausländische Investoren
Serbien bietet eines der schnellsten Registrierungsverfahren der Region. Ausländische Gründer können 100 % eines serbischen Unternehmens halten – wenn die Unterlagen von Anfang an stimmen.
Die richtige Rechtsform
Die meisten ausländischen Investoren wählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (društvo sa ograničenom odgovornošću, d.o.o.), die vollständig in ausländischem Besitz stehen kann und nur ein minimales Stammkapital erfordert. Alternativen sind die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, die keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, oder eine Repräsentanz, die keine Geschäftstätigkeit ausüben darf. Die Wahl beeinflusst Haftung, Steuern und Handlungsspielraum.
Unterlagen für ausländische Gründer
Ausländische Gründer legen Identitätsnachweise bzw. Registerauszüge der Muttergesellschaft vor, in der Regel mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung ins Serbische. Erforderlich sind außerdem eine Geschäftsadresse in Serbien sowie Angaben zum Geschäftsführer und zu den Zeichnungsberechtigten.
Jeder Fall ist anders. Rechtsanwalt Slaviša Cincarević, Belgrad — vertrauliche Beratung.
Registrierung bei der APR
Unternehmen werden bei der serbischen Agentur für Wirtschaftsregister (APR) eingetragen. Mit der Eintragung werden auch Registernummer und Steuernummer vergeben. Bei vollständigen Unterlagen ist das Verfahren in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage abgeschlossen.
Nach der Eintragung
Es folgen Kontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals, Anmeldung der Mitarbeiter, Auswahl eines Buchhalters und – bei Überschreiten der gesetzlichen Umsatzschwelle oder wenn das Geschäft es erfordert – die Registrierung für die Mehrwertsteuer. Die nach Arbeits- und Datenschutzrecht erforderlichen internen Regelwerke sollten frühzeitig erlassen werden.
Typische Fehler
Unvollständige oder nicht übersetzte ausländische Unterlagen, unklare Befugnisse des Geschäftsführers, aus Mustern kopierte Gründungsakte, die nicht zu den Plänen des Investors passen, und fehlende Regeln für Pattsituationen zwischen Gesellschaftern. Ein gut gestalteter Gründungsakt verhindert spätere kostspielige Streitigkeiten.
Rechtsgrundlage: Gesetz über Gesellschaften; Gesetz über das Registrierungsverfahren bei der Agentur für Wirtschaftsregister; Mehrwertsteuergesetz. Autor: Rechtsanwalt Slaviša Cincarević, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Belgrad. Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum serbischen Recht und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar.
Häufige Fragen
Kann ein Ausländer Geschäftsführer einer serbischen Gesellschaft sein?
Ja. Praktische Fragen wie Aufenthalt und Arbeitserlaubnis hängen davon ab, ob der Geschäftsführer in Serbien leben und arbeiten wird.
Muss ich für die Gründung nach Serbien reisen?
Nicht unbedingt. Die Registrierung kann ein Rechtsanwalt mit Vollmacht und ordnungsgemäß beglaubigten Unterlagen durchführen.
Wie lange dauert die Registrierung?
Bei vollständigen Unterlagen in der Regel wenige Arbeitstage.
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