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Immobilienkauf in Serbien für Ausländer

Wohnungen in Belgrad, Häuser am See, Büro- und Logistikimmobilien: Ausländische Käufer sind am serbischen Markt aktiv. Die Regeln sind klar – unterscheiden sich aber von denen in den meisten EU-Ländern.

Dürfen Ausländer Immobilien erwerben?

Ausländische natürliche und juristische Personen können in Serbien Eigentum an Immobilien unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit erwerben – wenn serbische Staatsbürger im Land des Käufers unter ähnlichen Bedingungen Immobilien erwerben können. Für die meisten Investoren ist das kein Hindernis, muss aber für das jeweilige Land geprüft werden.

Landwirtschaftliche Flächen

Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch ausländische natürliche Personen ist eingeschränkt und an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Investoren, die landwirtschaftliche Flächen benötigen, sollten sich vor einer Transaktion über die verfügbaren Gestaltungen, etwa eine langfristige Pacht, beraten lassen.

Planen Sie eine Transaktion oder Investition in Serbien?
Jeder Fall ist anders. Rechtsanwalt Slaviša Cincarević, Belgrad — vertrauliche Beratung.
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Kauf über eine serbische Gesellschaft

Eine in Serbien eingetragene Gesellschaft – auch wenn sie vollständig in ausländischem Besitz steht – ist eine inländische juristische Person und erwirbt Immobilien nach denselben Regeln wie andere serbische Unternehmen. Für gewerbliche Investitionen ist dies oft die bevorzugte Struktur.

Vertrag und Eintragung

Immobilienkaufverträge werden als notariell bestätigte Urkunden geschlossen; der Notar übermittelt sie dem Kataster zur Eintragung. Vor der Unterzeichnung sollte der Käufer den Katasterauszug, Hypotheken und andere Belastungen, Bau- und Nutzungsgenehmigungen sowie offene Verbindlichkeiten prüfen.

Steuern und Kosten

Die Grunderwerbsteuer schuldet gesetzlich der Verkäufer, die Parteien können jedoch vereinbaren, dass der Käufer sie trägt. Hinzu kommen Notar- und Eintragungsgebühren; bei Neubauten kann stattdessen Mehrwertsteuer anfallen. Die Gesamtkosten sollten vor der Preisvereinbarung berechnet werden.

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Grundlagen der Eigentumsverhältnisse; Gesetz über den Immobilienverkehr; Notargesetz; Gesetz über Vermögensteuern. Autor: Rechtsanwalt Slaviša Cincarević, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Belgrad. Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum serbischen Recht und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Anwalt, wenn ein Notar den Vertrag bestätigt?

Der Notar prüft Form und Identität, vertritt aber nicht die Interessen des Käufers. Ein Anwalt prüft die Risiken und verhandelt schützende Klauseln.

Kann ich den Kaufpreis aus dem Ausland zahlen?

Ja, im Rahmen der Devisenvorschriften; die Zahlungsstruktur sollte im Vertrag geregelt und dokumentiert werden.

Kann ich eine belastete Immobilie kaufen?

Ja, wenn der Vertrag vorsieht, dass ein Teil des Kaufpreises zur Löschung der Hypothek vor oder bei der Eintragung verwendet wird.

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