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Ausländer in Serbien beschäftigen: die einheitliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Ausländische Führungskräfte, Ingenieure und Spezialisten werden in Serbien immer häufiger beschäftigt. Seit 2024 ist das Verfahren vereinheitlicht – ein Antrag für Aufenthalt und Arbeit.

Die einheitliche Erlaubnis

Nach dem geänderten Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern erhalten ausländische Staatsangehörige grundsätzlich eine einheitliche Erlaubnis für befristeten Aufenthalt und Arbeit über einen elektronischen Antrag – statt getrennter Verfahren für Aufenthalt und Arbeitserlaubnis.

Wer beantragt und wie

Der Antrag wird elektronisch vom Ausländer oder vom Arbeitgeber gestellt, mit Arbeitsvertrag oder anderer Grundlage, gegebenenfalls Qualifikationsnachweisen und Identitätsdokumenten. Im Ausland ausgestellte Unterlagen benötigen in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung.

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Dauer

Die Erlaubnis wird für die Dauer der Beschäftigung oder eines anderen Aufenthaltsgrundes im Rahmen der gesetzlichen Höchstdauer erteilt und kann verlängert werden. Ein Wechsel des Arbeitgebers oder der Position kann eine neue Erlaubnis oder eine Änderung erfordern.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden, das serbische Arbeitsrecht einhalten und auf gültige Dokumente achten. Arbeit ohne gültige Erlaubnis führt zu Sanktionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Geschäftsführer und entsandte Arbeitnehmer

Für Geschäftsführer, entsandte Mitarbeiter ausländischer Unternehmen und selbständige Ausländer gelten besondere Regeln. Die richtige Struktur hängt davon ab, ob die Person in Serbien angestellt, entsandt oder nur aus dem Ausland tätig wird.

Rechtsgrundlage: Gesetz über die Beschäftigung von Ausländern; Ausländergesetz; Arbeitsgesetz. Autor: Rechtsanwalt Slaviša Cincarević, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Belgrad. Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum serbischen Recht und stellt keine Rechtsberatung für einen konkreten Fall dar.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Verfahren?

Bei vollständigen Unterlagen meist einige Wochen; unvollständige ausländische Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.

Kann die Familie nachziehen?

Familienangehörige können einen befristeten Aufenthalt zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen.

Braucht ein Geschäftsführer, der nicht in Serbien lebt, eine Arbeitserlaubnis?

Nicht immer; es kommt darauf an, ob und wie er in Serbien tätig wird.

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